Ebru-Workshop in der Grundschule am Schloss

Die Kunsttechnik „Ebru“ ist schon uralt, es ist nicht bekannt wann und wo diese Kunst tatsächlich entstanden ist, sie gehört keiner bestimmten Nation oder Kultur an. Die Muster, die durch den Farbauftrag auf der Flüssigkeit entstehen sind vielfältig, das Ergebnis auf Papier oder Stoff ist überraschend anders als erwartet. Eine beruhigende, therapeutische Wirkung, das Staunen während des Mamorierens und die große Bewunderung für die Kunstwerke der Teilnehmerinnen untereinander war sehr spürbar, sagt Frau Bangura vom KI. Die Teilnehmer kamen aus verschiedenen Bereichen, Institutionen und aus dem Haupt-und Ehrenamt zusammen und verbrachten einen interessanten Nachmittag. „Ich bin total happy diese Technik kennengelernt zu haben, sagte die Teilnehmerin des Workshops, Rose Schäfer. Der Künstler Mutlu Yilmazer aus Bielefeld leitete den Workshop und führte aus: „Die Ebru-Kunst steht heute in der UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit. Die speziellen Farben, die sich nicht miteinander vermischen, sondern sich gegenseitig Platz geben, zeigen für ihn symbolisch die Toleranz, den Respekt und die Kooperationsbereitschaft, die wir in einer diversen Gesellschaft stets zusammen üben müssen.“

Maskenpflicht endet in den Schulen am 02. April – Ende des anlasslosen Testens in allen Schulen nach den Osterferien

Liebe Eltern,

uns erreichte heute die Schulmail zur Fortsetzung der Maskenpflicht und der anlasslosen Covid19-Tests.

„1. Maskenpflicht in den Schulen

Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht eine rechtliche Grundlage für eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen bereits mit Beginn der kommenden Woche, also mit Wirkung ab dem 20. März 2022, grundsätzlich nicht mehr vor.

[…]

Allerdings gewährt das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 2. April 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das bisherige Landesrecht, also die Coronabetreuungsverordnung, in der derzeit vorliegenden Fassung weitergelten.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die oben erwähnte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.

2. Fortsetzung schulischer Testungen

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können die Länder jedoch weiterhin schulische Testungen anordnen. Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

[…]

Mit der oben beschriebenen Entscheidung zur Beendigung der Pflicht zum Tragen einer Maske trägt die Landesregierung diesem Beschluss der Kultusministerkonferenz Rechnung. Auch in der Folge dieses Beschlusses wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.“

 

Die komplette Schulmail finden Sie hier.

Neue Kopfhörer – Spende des Fördervereins

Dank einer großzügigen Spende des Fördervereins konnten 30 Kopfhörer für den Unterricht mit Tablets angeschafft werden. So können im Unterricht auch Tonelemente einer App störungsfrei genutzt werden. Wir möchten uns auch auf diesem Weg ganz herzlich bei unserem Förderverein bedanken!

Wiembeck – Funkenbruch gesperrt – Folgen für die Buslinien 921 und 924

Liebe Eltern,

uns erreichte eben die Meldung, dass aufgrund von Sturmschäden die Kreisstraße Funkenbruch als Verbindung zwischen Wahmbeckerheide und Wiembeck gesperrt ist. Es müssen Bäume von der Straße geräumt werden. Es ist noch nicht bekannt, wie lange die Straße nicht befahren werden kann. Die Sperrung ist vom Waldkrugweg bis zur Kreuzung Wiembecker Straße/ Meinberger Straße.

Informationen für die Schüler*innen der Lemgoer Schulen für die Linien 921 und 924:

Für die Dauer der Sperrung Funkenbruch entfallen folgende Haltestellen:

Hinfahrt morgens die Haltestellen „Bauernlandweg“, „Hummerntrup“; Oberwiembeck und Wiembeck  – für die

Rückfahrten mittags und nachmittags entfallen die Haltestellen in umgekehrter Reihenfolge.

Ersatzhaltestellen hierfür sind „Stucken“ bzw. „Wahmbeckerheide-Hauptstraße“

 

Änderung des Testverfahrens an Grundschulen ab dem 28.02.2022

Ab dem 28.02.2022 wird das Testverfahren an allen Grundschulen in NRW geändert. Die wichtigsten Informationen aus der Schulmail finden Sie hier:

„[…]Ab Montag, 28. Februar 2022, werden nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich außerhalb der Schule, also in der Regel zuhause, einen Antigen-Selbsttest durchführen. […]

Die nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch zu Hause unter Mithilfe ihrer Eltern selbsttesten müssen. Die Tests können sogar schon am Vorabend dort stattfinden. […]

Die Eltern versichern einmalig die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der wöchentlich drei Testungen zu Beginn des neuen Testverfahrens und geben ihren Kindern bis zum 28. Februar 2022 eine entsprechende Bescheinigung für die Schule mit. Alternativ kann auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen-Schnelltest (sog. Bürgertest) vorgelegt werden. Auch ein solcher Bürgertest ist 24 Stunden gültig. […]

Die Antigen-Selbsttests werden vom Land gestellt und über die Grundschulen an die Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern verteilt. […]“

Die ungekürzte Schulmail finden Sie hier.

Anpassungen des Lolli-Testsystems aufgrund der Hochinzidenzphase

Liebe Eltern,

aufgrund der aktuellen Hochinzidenzphase („Omikron-Welle“) erreichten uns neue Anordnungen des Ministeriums für Schule und Bildung NRW bezüglich des Lolli-Testverfahrens.

Wir haben die Änderungen für Sie in einem Elternbrief dargestellt:

Elternbrief 26-01-2022 Anpassung der Teststrategie

Die komplette Schulmail des MSB NRW finden Sie hier:

https://www.schulministerium.nrw/25012022-erforderliche-anpassungen-des-optimierten-lolli-testsystems-den-grundschulen-ab-dem

Mit freundlichem Gruß

Ihre Schulleitung

Schultestungen für Schülerinnen und Schüler am ersten Schultag

Mit der SchulMail des MSB NRW vom 06.01.2022 gelten für unsere Schülerinnen und Schüler folgende Regelungen:

„Ab dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (10. Januar 2022) gelten die bekannten Testregelungen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen.

[…]

An allen Grundschulen […] werden (ebenfalls am 10. Januar 2022) alle Schülerinnen und Schüler eine Pool- und Einzelprobe im Rahmen der PCR-Lolli-Testung abgeben.

Der Ihnen bereits bekannte Testrhythmus wird fortgesetzt:[…]

  • Testung zweimal wöchentlich, da das PCR-Pooltest-Verfahren wegen seiner hohen Sensitivität deutlich früher in der Lage ist, Infektionen festzustellen.[…]

[…]

Genesene Schülerinnen und Schüler

Genesene Schülerinnen und Schüler dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen. Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit.

Hintergrund für diese Regelung ist, dass bei Genesenen eine längere Zeit noch Viruspartikel nachgewiesen werden können und in diesen Einzelfällen der hoch sensitive PCR-Test immer noch zu einem positiven Pool- und Einzeltest führen kann. Nach Ablauf von acht Wochen nehmen auch genesene Schülerinnen und Schüler wieder am Lolli-Testverfahren teil.

Nehmen Schülerinnen und Schüler – mit Ausnahme aus den zuvor genannten Gründen (2) – nicht an den Schultestungen teil, müssen sie, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, zu dem Zeitpunkt der vorgesehenen Schultestung einen Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen.“

Adventssingen auf dem Schulhof

In diesem Jahr fiel unser wöchentliches Adventssingen etwas anders aus als in den Jahren zuvor. Durch die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes konnte das Adventssingen nicht wie sonst üblich in unserer Eingangshalle stattfinden. Stattdessen trafen wir uns mit allen Klassen mittwochs zur ersten Stunde bei Kerzenschein auf dem Schulhof. Dafür erstellte jede Klasse eigene Windlichter. Frau Lengert begleitete die Lieder zum Thema „Engel“ auf der Gitarre. So entstand eine besondere weihnachtliche Stimmung und Vorfreude.