Corona-Virus – Update(1) – 16.03.2020 – Notfallbetreuung

Das Angebot der Notfallbetreuung gilt für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern (Erziehungsberechtigte) beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind. Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen.

Sollte dies der Fall bei Ihnen sein, bitten wir um zeitnahe Rückmeldung unter:

Telefon: 05261-9863-0 oder Fax: 05261-9863-17

E-Mail: GSB.Sekretariat@lemgo.de

Die notwendige Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmerin/ des Arbeitnehmers erhalten Sie hier:

https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/20200315_muster-vordruck_betreuungseinrichtungen_0.pdf

Fragen und Antworten zum Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten und zur Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen finden Sie hier:

https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/20200315faqbetretungsverbot_betreuung_von_kindern_schluesselpersonen_stand21.00.pdf